News: Besuche im Klinikum Nürnberg wieder möglich

Das allgemeine Besuchsverbot für Krankenhäuser, das seit dem 16. März galt, wurde gelockert. Jeder Patient darf unter Einhaltung der Regelungen für Hygiene und
Abstand pro Tag eine Stunde lang von einer Person im Rahmen der Besuchszeiten
besucht werden. „Wir freuen uns, dass Besuche, wenn auch noch eingeschränkt,
wieder möglich sind, der soziale Kontakt zu engen Angehörigen ist ein nicht zu
unterschätzender Faktor für die Genesung“, betont Peter Schuh, Vorstand Personal
und Patientenversorgung im Klinikum Nürnberg.



Peter Schuh, Vorstand Personal und Patientenversorgung
Als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie galt seit 16. März in allen
Krankenhäusern in Bayern ein allgemeines Besuchsverbot. Ausgenommen davon
waren lediglich Palliativ- und Intensivstation sowie Eltern-Kind-Zentrum und die
Geburtsbegleitung im Kreißsaal oder ein notwendiger Grund, bestätigt durch den
Stationsarzt. Die Lockerungen der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Zuge
der zurückgehenden Corona-Infektionszahlen betreffen nun ab Samstag, den 9. Mai,
auch die Krankenhäuser im Freistaat.

Im Klinikum Nürnberg darf dann jeder Patient einmal pro Tag für eine Stunde Besuch
von maximal einer Person erhalten. Laut der Neufassung der Bayerischen
Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung sind Besuche nur möglich von Ehegatten,
Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in
gerader Linie, Geschwister oder einer benannten Person. Minderjährige Patienten
dürfen von beiden Eltern oder den Sorgeberechtigten besucht werden.
Ausgenommen sind Besuche bei COVID-positiven Patienten, COVID Verdachtspatienten
und in den Notaufnahmen.

Besuche sind nur während der täglichen Besuchszeiten von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
möglich. Einlassbeginn ist um 14:30 Uhr, letzter Einlass um 17:00 Uhr.

Die Zugänge für Besucher sind
  • im Klinikum Nürnberg Süd der Haupteingang
  • im Klinikum Nürnberg Nord die beiden Eingänge durch Haus 1 (Alt- und Neubau)
Voraussetzung für den Besuch ist die Einhaltung der Hygieneregeln (Händewaschen
und -desinfektion, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) sowie die Wahrung eines
Abstands von mindestens 1,5 Metern. Den Besuchern werden an den Zugängen
Mund-Nasen-Schutze ausgehändigt, Community-Masken sind im Klinikum Nürnberg
aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

Die Neufassung der Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung sieht
zudem vor, dass jeder Besucher an den Eingängen erfasst wird. Das ist wichtig, um bei
Infektionen Kontaktpersonen ermitteln zu können. „Am besten laden sich alle
Besucher den Besucherschein schon zu Hause im Internet herunter und bringen ihn
bereits ausgefüllt mit“, betont Schuh und verweist auf die Website des Klinikums
Nürnberg (www.klinikum-nuernberg.de).




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