Strengere Regeln für Besucher
Angesichts steigender Corona-Zahlen verschärft das Klinikum Nürnberg seine Regeln für Besucherinnen und Besucher noch einmal: Pro Patient und Tag ist ab Mittwoch, 4. November, nur noch ein Besuch erlaubt – und das für maximal eine Stunde.
Kein generelles Besuchsverbot im Klinikum Nürnberg. Foto: Rudi Ott |
Besuche sind an den Standorten Nord und Süd des Klinikums zwischen 13 und 19 Uhr möglich, der letzte Einlass erfolgt um 18 Uhr. Jeder Besucher darf maximal eine Stunde lang bleiben. Besuche von Patientinnen und Patienten in Mehrbettzimmern dürfen nicht gleichzeitig stattfinden. Grundsätzlich gilt die Bitte, dass Besuche möglichst außerhalb der Patientenzimmer stattfinden.
Regelungen für Geburtshilfe und Kinderheilkunde
Für die Geburtshilfe und die Wochenstation gelten vergleichbare Regelungen. Patientinnen auf der Wöchnerinnen-Station und auf der präpartalen Station dürfen ebenfalls nur eine Kontaktperson empfangen. Der Besuch von Geschwisterkindern und weiteren Angehörigen ist leider nicht möglich. Ebenso gilt: Ist eine Begleitperson im Familienzimmer untergebracht, sind Besuche von zusätzlichen Gästen ausgeschlossen.In der Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Kinder-und Jugendpsychiatrie darf jeweils ein Elternteil für eine Stunde zu Besuch kommen. Ist ein Elternteil als Begleitperson eines Kindes mit aufgenommen, darf zusätzlich eine Person eine Stunde am Tag zu Besuch kommen. Die Begleitpersonen werden jedoch gebeten, das Haus nicht zu verlassen.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Besuche von Covid-19-Patienten, Patienten mit Verdacht auf Covid 19 und Patienten in den Notaufnahmen. Lediglich Begleitpersonen von hilfsbedürftigen Patienten der Notaufnahmen sind weiterhin erlaubt. Wer Sachen für Patienten, die nicht besucht werden dürfen, abgeben möchte, kann dies im Klinikum Süd an der Notaufnahme, im Klinikum Nord beim Patientenzugang in Haus 1 erledigen.
Jeder Besucher muss am Eingang einen Besucherschein vorlegen, der auf der Internetseite heruntergeladen und vor dem Besuch ausgefüllt werden kann. Personen mit Erkältungssymptomen in den zurückliegenden 14 Tagen ist der Zugang zum Klinikum-Gelände nicht gestattet.
Maskenpflicht und Anmeldung am Eingang
Auf dem gesamten Klinikgelände gilt zudem eine Maskenpflicht. Besucherinnen und Besucher erhalten an den Eingängen (im Klinikum Süd über den Haupteingang, im Klinikum Nord über Haupteingang und über Haus 1) einen Einweg-Mund-Nasen-Schutz; Community-Masken sind nicht erlaubt.Jeder Besucher muss am Eingang einen Besucherschein vorlegen, der auf der Internetseite heruntergeladen und vor dem Besuch ausgefüllt werden kann. Personen mit Erkältungssymptomen in den zurückliegenden 14 Tagen ist der Zugang zum Klinikum-Gelände nicht gestattet.
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