Angesichts der steigenden Infektionszahlen werden ab Samstag, den 20. November 2021, die Besuchsregeln im Klinikum Nürnberg geändert. So gilt an allen Standorten die sogenannte „2G+“-Regel – geimpft, genesen und frisch getestet. Nach wie vor darf jeder Patient am Tag einen Besucher für die Dauer von einer Stunde empfangen. Zusätzlich sind die Besucherinnen und Besucher verpflichtet, auf dem gesamten Klinikums-Gelände eine FFP2-Maske zu tragen.
Besucherinnen und Besucher müssen sich im Klinikum Nürnberg und in den Krankenhäusern Nürnberger Land ab dem 20. November auf verschärfte Maßnahmen vorbereiten. Zutritt erhält nur, wer vollständig geimpft oder genesen sowie zusätzlich negativ getestet ist. Der Besucher bzw. die Besucherin muss einen Impf- oder Genesenennachweis und zusätzlich dazu einen Nachweis über einen negativen Test vorlegen. Das kann ein PCR-Test sein, nicht älter als 48 Stunden oder ein Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden zurück-liegt. Selbsttests sind ausgeschlossen. Außerdem ist der Ausweis bereitzuhalten. Nur in Ausnahmefällen, wenn sich zum Beispiel der Zustand eines Patienten akut verschlechtert und die Angehörigen kurzfristig anreisen, erhält der Besucher eine Sonderberechtigung durch die Station und es kann auf die Vorlage eines Testnach-weises am Eingang verzichtet werden – getestet wird dann auf der Station.
Bei den Besuchszeiten gibt es aktuell keine Änderungen. An den Standorten Nord und Süd sind Besuche zwischen 15 und 19 Uhr möglich (Einlass von 14:30 bis 18 Uhr), in den in den Krankenhäusern Lauf und Altdorf montags bis freitags von 14:30 bis 17 Uhr, samstags und sonntags von 13 bis 17 Uhr. Besuche außerhalb der Besuchszeiten sind nur in besonderen Fällen und unter besonderen Umständen möglich. Hier ist eine Rücksprache mit der jeweiligen Station erforderlich. Ausgenommen von Besuchen bleiben Patientinnen und Patienten auf den COVID-19-Stationen und in den Notaufnahmen.
Besondere Regelungen gelten in unserer Geburtshilfe und auf den Stationen der Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Alle Besuchsregelungen im Überblick sowie die Besuchsscheine zum Herunterladen finden Sie im Internet unter www.klinikum-nuernberg.de bzw auf der Homepage der Krankenhäuser Nürnberger Land.
Besucherinnen und Besucher müssen sich im Klinikum Nürnberg und in den Krankenhäusern Nürnberger Land ab dem 20. November auf verschärfte Maßnahmen vorbereiten. Zutritt erhält nur, wer vollständig geimpft oder genesen sowie zusätzlich negativ getestet ist. Der Besucher bzw. die Besucherin muss einen Impf- oder Genesenennachweis und zusätzlich dazu einen Nachweis über einen negativen Test vorlegen. Das kann ein PCR-Test sein, nicht älter als 48 Stunden oder ein Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden zurück-liegt. Selbsttests sind ausgeschlossen. Außerdem ist der Ausweis bereitzuhalten. Nur in Ausnahmefällen, wenn sich zum Beispiel der Zustand eines Patienten akut verschlechtert und die Angehörigen kurzfristig anreisen, erhält der Besucher eine Sonderberechtigung durch die Station und es kann auf die Vorlage eines Testnach-weises am Eingang verzichtet werden – getestet wird dann auf der Station.
Unveränderte Besuchszeiten und Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände
Weiterhin sind Besucherinnen und Besucher im Klinikum Nürnberg dazu verpflichtet, die Abstands- und Hygiene-Regeln einzuhalten und eine eigene FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Gelände. Zusätzlich müssen sie vor dem Besuch einen Besucherschein ausfüllen. Um Warteschlangen zu vermeiden, sollte dieser auf der Internetseite heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht wer-den. Besuchsscheine liegen aber auch an den Haupteingängen bereit.Bei den Besuchszeiten gibt es aktuell keine Änderungen. An den Standorten Nord und Süd sind Besuche zwischen 15 und 19 Uhr möglich (Einlass von 14:30 bis 18 Uhr), in den in den Krankenhäusern Lauf und Altdorf montags bis freitags von 14:30 bis 17 Uhr, samstags und sonntags von 13 bis 17 Uhr. Besuche außerhalb der Besuchszeiten sind nur in besonderen Fällen und unter besonderen Umständen möglich. Hier ist eine Rücksprache mit der jeweiligen Station erforderlich. Ausgenommen von Besuchen bleiben Patientinnen und Patienten auf den COVID-19-Stationen und in den Notaufnahmen.
Besondere Regelungen gelten in unserer Geburtshilfe und auf den Stationen der Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Alle Besuchsregelungen im Überblick sowie die Besuchsscheine zum Herunterladen finden Sie im Internet unter www.klinikum-nuernberg.de bzw auf der Homepage der Krankenhäuser Nürnberger Land.
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